Oberstaufen Plus
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 2024

Oberstaufen PLUS
(gültig vom 01.12.2023 bis 30.11.2024)

Das Angebot beinhaltet vielfältige Freizeitleistungen für den Gast in Oberstaufen:

Hochgratbahn: *
Winter: freie Berg-/Talfahrt und/oder Skipass (Durchgang am Drehkreuz),
inklusive Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangsfahrt u. Vollmondfahrt
(Hunde kostenpflichtig)
oder am selben Tag
Imbergbahn/Ski-Arena: *
Winter: freie Berg-/Talfahrt und/oder Skipass (Durchgang am Drehkreuz), inklusive Abendrodeln
oder am selben Tag
Hündlebahn
und
Skilifte Thalkirchdorf: *

Winter: freie Berg-/Talfahrt und/oder Skipass (Durchgang am Drehkreuz)
Winter: Skipass (Durchgang am Drehkreuz), inklusive Flutlicht-Skifahren in Thalkirchdorf
oder am selben Tag
Erlebnisbad Aquaria: *
ganzjährig: 4h freie Nutzung von Bade-Welt und Saunalandschaft (Chip an der Kasse)
Skilifte Sinswang:
Winter: Skipass (Durchgang am Drehkreuz)
Café Auszeit:
Winter: freie Nutzung des Eisplatzes (Kasse im Café/in der Bar)
Heimatmuseum:
ganzjährig: freier Eintritt (Einlass am Eingang)

Nur ein Top-Partner * pro Tag! Wurde(n) die Attraktion(en) eines Top-Partners genutzt, so muss bei einem Besuch eines weiteren Top-Partners am selben Tag die Leistung zu den regulären Konditionen durch den Gast bezahlt werden.

Alle aktuell gültigen Leistungen zu Oberstaufen PLUS finden Sie unter: https://www.oberstaufen.de/plus

Oberstaufen PLUS beinhaltet jeweils pro Übernachtung einen kompletten Nutzungstag (0 bis 24 Uhr). Die Gültigkeit beginnt mit der ersten Nutzung (Akzeptanz) durch den Gast bei einem der Leistungspartner und endet spätestens am Abreisetag um 24 Uhr. Für die Inanspruchnahme der Leistungen bei den Leistungspartnern gelten in jedem Fall die aktuellen Nutzungsbedingungen für Oberstaufen PLUS sowie die etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen oder sonstige Leistungsbedingungen der Leistungspartner. Hausrecht haben in jedem Fall die jeweiligen Leistungspartner. Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich, einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe